**alles wird anders**
Wenn die Fahrt von Dresden nach München die Gesetze bricht.
Als jemand, der das Dresdner Taxigewerbe von Grund auf kennt und heute als Disponent für einen Chauffeur Service die Koordination von Fahrzeugen und Chauffeuren verantwortet, sehe ich die anstehenden Veränderungen mit einer besonderen Mischung aus Verständnis und Sorge.
Das Taxigewerbe lebt von der schnellen Verfügbarkeit und der Möglichkeit, auch ungewöhnliche Wünsche zu erfüllen. Der spontane Auftrag für eine Langstrecke war bisher das Salz in der Suppe, ein lukratives Abenteuer für den Fahrer.
In meiner Zeit im Taxi war die Einhaltung von Arbeitszeiten, die Planung von Personalwechseln oder die Notwendigkeit von Übernachtungen bei Langstrecken oft ein randständiges Thema, ebenso wie die Genehmigung zur Überfahrung von Landesgrenzen als angestellter Mitarbeiter. Die Handhabung war eher pragmatisch.
Doch ab 2026, mit der erwarteten flächendeckenden Pflicht zur digitalen Zeiterfassung und der Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), werden diese spontanen Langstrecken zu einem juristischen Minenfeld. Das Taxigewerbe steht nun vor der Lektion, die ich im Chauffeur Service gelernt habe: die strikte Einhaltung der Gesetze. Die digitale Stechuhr, die bald in jedem Taxi tickt, kennt kein Pardon.
Wir beleuchten, warum die neuen Vorschriften das Geschäftsmodell des Taxigewerbes auf den Kopf stellen und wie die Branche die Balance zwischen dem spontanen Dienst am Kunden und der strikten Einhaltung der gesetzlichen Fahrzeiten finden muss.
2. Die starre Grenze: Das Arbeitszeitgesetz und die 9/10-Stunden-Falle
Die Pflicht zur klaren Arbeitszeiterfassung ist durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unbestreitbar. Im Taxigewerbe wird dies durch eine spezielle Vorschrift im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zusätzlich verschärft.
Die Besonderheit des § 21a ArbZG
Während die reguläre tägliche Arbeitszeit maximal 10 Stunden betragen darf, gelten für angestellte Fahrer von Taxis die folgenden, schärferen Regelungen für die reine Lenkzeit, die sich aus der EU-Verordnung 561/2006 ableiten und über das ArbZG bzw. das Fahrpersonalrecht relevant werden:
- Reguläre tägliche Lenkzeit: Die reine Fahrzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
- Lenkzeit-Ausnahme: Maximal zweimal pro Woche darf die Lenkzeit auf 10 Stunden verlängert werden.
- Maximale Arbeitszeit: Die gesamte Arbeitszeit (inkl. Bereitschaft, Pausen, etc.) darf auf bis zu 12 Stunden verlängert werden (§ 21a Absatz 4 ArbZG), sofern die Lenkzeit eingehalten wird.
Diese 9- bzw. 10-Stunden-Regel ist der kritische Punkt. Sie dient als absolute Obergrenze für die Zeit, in der ein Fahrer aktiv ein Taxi steuert.
Die digitale Dokumentation der Nichteinhaltung
Mit der Einführung der digitalen Zeiterfassung – sei es über die TSE-konformen Taxameter oder separate digitale Systeme ab 2026 – wird jede Minute des Arbeitstages lückenlos protokolliert.
| Kennzahl | Reguläre Lenkzeit pro Tag | Maximale Lenkzeit pro Tag (2x wöchentlich) | Auswirkung der digitalen Erfassung |
|---|---|---|---|
| Tägliche Lenkzeit | Maximal 9 Stunden | Maximal 10 Stunden | Exakte Aufzeichnung, die einen Verstoß sofort belegt. |
| Tägliche Arbeitszeit | Maximal 12 Stunden | Maximal 12 Stunden | Einschließlich Warte- und Bereitschaftszeiten. |
| Ruhezeit | Mindestens 11 Stunden (reduzierbar) | Mindestens 11 Stunden (reduzierbar) | Muss zwischen zwei Arbeitstagen liegen. |
Das System wird zur unbestechlichen Instanz. Überschreitet ein Fahrer die Lenkzeit, liegt eine dokumentierte Ordnungswidrigkeit vor. Die bisherige Toleranz oder die oft schwierige Nachweisbarkeit bei handschriftlichen Aufzeichnungen entfällt vollständig.
3. Das 6-Stunden-Dilemma: Eine spontane Langstrecke – Ende der Fahnenstange
Der spontane Auftrag für eine Langstrecke verwandelt sich durch die starren Lenkzeitgrenzen zukünftig vom Ertrag in ein unkalkulierbares Risiko.
Das hypothetische Szenario
Betrachten wir die spontane Langstrecke von Dresden nach München (ca. 6 Stunden reine Fahrzeit, einfache Strecke) an einem Tag, an dem der Fahrer die reguläre Lenkzeit von 9 Stunden einhalten muss:
- Hinfahrt (Lenkzeit): Die Hinfahrt verbraucht ca. 6 Stunden reine Fahrzeit.
- Verbleibende Lenkzeit: Dem Fahrer verbleiben nun noch 3 Stunden (9 – 6) Lenkzeit für den Rest des Tages.
Die Rückfahrt nach Dresden dauert erneut ca. 6 Stunden.
Die benötigte Rückfahrtzeit von 6 Stunden überschreitet die verbleibende Lenkzeit von 3 Stunden um 3 volle Stunden.
Die juristische Sackgasse
Der Taxifahrer steht vor einer unlösbaren Aufgabe, wenn er pflichtbewusst handeln möchte:
- Option A: Gesetzestreues Verhalten: Der Fahrer muss die Rückfahrt ablehnen oder am Zielort die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden einlegen, bevor er die Leerfahrt zurück antritt. Das bedeutet: Übernachtung, Zusatzkosten und 11 Stunden Stillstand des Taxis.
- Option B: Umsatzorientiertes Verhalten (Verstoß): Tritt der Fahrer die sofortige Rückfahrt an, begeht er nach 3 Stunden Lenkzeit einen schweren Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Die digitale Zeiterfassung dokumentiert den Verstoß lückenlos.
Die Konsequenzen sind klar: Bußgelder für den Unternehmer und den Fahrer, sowie erhebliche haftungsrechtliche Probleme im Falle eines Unfalls nach Überschreitung der Lenkzeit. Die spontane Langstrecke verwandelt sich damit in ein unkalkulierbares Risiko.
4. Fazit: Konsens und die notwendige Professionalisierung
Die Einführung der digitalen Zeiterfassung ist notwendig und dient dem Arbeitsschutz sowie der steuerlichen Transparenz. Die neue Transparenz macht die Nichteinhaltung der Gesetze jedoch nicht nur nachweisbar, sondern beinahe unvermeidbar, wenn Langstreckenaufträge wie bisher angenommen werden.
Meine Erfahrung zeigt: Die strikte Einhaltung der Gesetze ist möglich, aber sie erfordert eine neue Denkweise. Im Gegensatz zur oft pragmatischen, teils grauzonigen Handhabung im früheren Taxialltag, ist im Chauffeur Service gelernt, auf die Bedürfnisse der Chauffeure und die geltenden Gesetze, insbesondere in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten, einzugehen. Als Disponent bin ich täglich damit vertraut, Personalwechsel und Übernachtungen vorausschauend zu koordinieren.
Genau diese Professionalisierung in Bezug auf Arbeitszeiten, Personalwechsel und die Planung von Ruhezeiten muss das Taxigewerbe nun übernehmen.
Appell und Konsens
Die Einhaltung des Arbeitsschutzes darf nicht verhandelbar sein. Gleichzeitig muss anerkannt werden, dass die Leerfahrt zurück zur Betriebsstätte nach einem Langstreckenauftrag eine unvermeidbare, aber unproduktive Pflicht ist.
Der Konsens in der Branche muss sein: Es braucht dringend praxistaugliche Leitfäden vom Gesetzgeber und den Berufsverbänden, wie Langstrecken rechtskonform und wirtschaftlich effizient abgewickelt werden können, ohne den Fahrer in die Illegalität zu drängen. Die digitalen Systeme müssen den Fahrer als Assistenten unterstützen, indem sie in Echtzeit vor dem Erreichen der Lenkzeit warnen.
Das Taxigewerbe muss sich von der Illusion der unbegrenzten Spontaneität verabschieden und lernen, mit der starren, aber notwendigen, digitalen Stechuhr zu leben. Es ist ein Wandel, der weh tut, aber nötig ist, um die Branche zukunftssicher und rechtskonform aufzustellen.
Alexander Noack ist vielseitig erfahren im Dresdner Gastgewerbe und engagiert sich in der professionellen Personenbeförderung.
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