Mehr als nur eine Fahrt von A nach B
Für die meisten Menschen ist das Ziel dasselbe: schnell, sicher und bequem an den Zielort zu gelangen. Ob man dafür in ein Taxi steigt oder einen Mietwagen mit Fahrer bestellt, scheint auf den ersten Blick kaum einen Unterschied zu machen. Doch hinter diesen beiden Begriffen verbergen sich zwei grundlegend verschiedene Geschäftsmodelle mit klaren gesetzlichen Regelungen, die sich sowohl auf den Fahrgast als auch auf den Unternehmer direkt auswirken. In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Unterschiede, zuerst aus der Perspektiven des Kunden und dann aus der des Betreibers.
Teil 1: Die Perspektive des Konsumenten
Als Fahrgast sind die Unterschiede vor allem im Buchungsprozess, in der Preisgestaltung und in der Art des Services spürbar.
1. Buchung und Verfügbarkeit
Taxi: Der größte Vorteil des Taxis ist seine Spontaneität. Man kann es klassisch an der Straße heranwinken, an einem der vielen Taxistände in der Stadt finden oder per Anruf bzw. App für eine sofortige Abholung bestellen. Taxis sind für den unmittelbaren Bedarf konzipiert. Ein bekanntes Beispiel hierfür in Dresden ist der Taxibetrieb der SMP GmbH, über die man schnell und unkompliziert ein Fahrzeug ordern kann.
Mietwagen: Ein Mietwagen mit Fahrer (oft auch als Chauffeur- oder Limousinenservice bezeichnet) muss immer im Voraus bestellt werden. Der Fahrer darf keine Fahrgäste auf der Straße aufnehmen. Die Bestellung läuft ausschließlich über den Betriebssitz des Unternehmens. Dies erfordert vom Kunden ein Minimum an Planung. Ein gutes Beispiel aus Dresden ist der Chauffeur Service 8×8, bei dem man gezielt für einen bestimmten Anlass oder Transfer ein Fahrzeug bucht.
2. Preisgestaltung und Transparenz
Taxi: Der Fahrpreis wird durch ein geeichtes Taxameter ermittelt und ist an eine behördlich festgelegte Tarifordnung gebunden. Diese ist für alle Taxis in einem Landkreis oder einer Stadt (dem sogenannten „Pflichtfahrgebiet“) gleich. Der endgültige Preis steht erst bei Ankunft am Ziel fest und kann je nach Verkehrslage variieren.
Mietwagen: Hier herrscht Vertragsfreiheit. Der Preis wird in der Regel vor Fahrtantritt als Festpreis vereinbart. Dies bietet dem Kunden absolute Kostensicherheit, unabhängig von der Fahrtdauer oder eventuellen Staus. Unternehmen wie der Chauffeur Service 8×8 bieten oft attraktive Pauschalangebote für Flughafentransfers oder längere Strecken an.
3. Fahrzeug und Service
Taxi: Taxis sind durch das Taxischild auf dem Dach und ihre typische hellelfenbeinfarbene Lackierung (obwohl diese in einigen Bundesländern nicht mehr verpflichtend ist) klar erkennbar. Der Service ist in der Regel standardisiert.
Mietwagen: Die Fahrzeuge sind meist neutral und nicht als solche erkennbar. Dies sorgt für mehr Diskretion. Unternehmer setzen hier oft auf gehobenere Fahrzeugklassen sowie Ausstattungen (z. B. Limousinen von Mercedes, Audi oder BMW) und bieten einen persönlicheren Service, der über die reine Beförderung hinausgehen kann (z. B. Getränke, Warten bei Terminen, Gepäckservice, Haustiertransport oder Kindersitze).
| Merkmal | Taxi | Mietwagen mit Fahrer |
|---|---|---|
| Buchung | Spontan (Straße, Taxistand, App) | Nur auf Vorbestellung beim Unternehmen |
| Preis | Variabel (Taxameter), tarifgebunden | Fester Preis, frei verhandelbar |
| Erkennbarkeit | Deutlich (Taxischild, Farbe) | Neutral, diskret |
| Ideal für | Sofortigen, unvorhergesehenen Bedarf | Geplante Fahrten, Flughafentransfer, Events |
Teil 2: Die Perspektive der Betriebe
Für Unternehmer sind die Unterschiede noch gravierender. Sie werden durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) klar definiert und haben massive Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb.
1. Gesetzliche Kernunterschiede
Rückkehrpflicht für Mietwagen (§ 49 Abs. 4 PBefG): Dies ist der fundamentalste Unterschied. Nach Beendigung eines Auftrags muss ein Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Er darf nicht in der Stadt „patrouillieren“ oder an belebten Plätzen auf den nächsten Auftrag warten.
Pflichten für Taxis (§ 47 PBefG):
• Betriebspflicht: Ein Taxiunternehmen ist verpflichtet, den Betrieb aufrechtzuerhalten und Fahrzeuge bereitzustellen.
• Beförderungspflicht: Innerhalb des Pflichtfahrgebiets muss ein Taxi jeden Fahrgast befördern, solange die Sicherheit nicht gefährdet ist.
• Tarifpflicht: Der Fahrer muss sich strikt an die festgelegten Tarife halten und den Taxameter nutzen.
2. Marktzugang und Geschäftsmodell
Taxi: Der Markt ist stark reguliert. Die Anzahl der Lizenzen (Konzessionen) ist in vielen Städten begrenzt, was den Markteintritt erschwert. Unternehmen wie die SMP GmbH operieren innerhalb dieses Systems, profitieren aber von exklusiven Warteplätzen an Bahnhöfen und Flughäfen. Das Geschäftsmodell basiert auf hoher Frequenz und Laufkundschaft.
Mietwagen: Der Markteintritt ist einfacher, da die Anzahl der Genehmigungen nicht begrenzt ist. Die unternehmerische Herausforderung liegt hier im Marketing und Vertrieb. Ein Mietwagenunternehmer muss aktiv Aufträge akquirieren und Partnerschaften aufbauen. Ein Anbieter wie der Chauffeur Service 8×8 lebt von seinem guten Ruf und direkten Buchungen, die durch Servicequalität und Zuverlässigkeit generiert werden.
3. Unternehmerische Freiheit
Taxi: Der Unternehmer ist in seiner Preisgestaltung und operativen Flexibilität stark eingeschränkt. Der Verdienst hängt direkt von der Anzahl der Fahrten und den gefahrenen Kilometern ab.
Mietwagen: Der Unternehmer genießt volle Freiheit bei der Preis- und Flottenkalkulation. Er kann sich auf lukrative Nischen spezialisieren (z.B. Krankenfahrten, Business-Shuttles, Hochzeitsfahrten) und seine Preise an die Servicequalität anpassen. Dies erfordert jedoch mehr kaufmännisches Geschick.
Fazit
Obwohl beide Branchen Menschen von A nach B bringen, könnten die Geschäftsmodelle kaum unterschiedlicher sein.
Für den Kunden ist das Taxi der flexible Partner für den spontanen Bedarf, während der Mietwagen der verlässliche Planer mit Kostengarantie und oft gehobenerem Anspruch ist.
Für den Unternehmer bedeutet das Taxigewerbe ein operatives Geschäft mit konstanter Nachfrage, aber starren Regeln. Das Mietwagengewerbe hingegen ist ein akquisitorisches Geschäft, das unternehmerische Freiheit und Spezialisierung ermöglicht, aber auch ein höheres Maß an Planung und Eigeninitiative erfordert.

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